Liebe Eltern und Schüler,

Aufgrund § 24 der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist ab dem 10. Februar 2022 an allen
Schultagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung
über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem
Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schulen.
Die geimpften und genesenen Schüler/innen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht,
sind im Schutzinteresse aller an Schule Beteiligten gebeten, sich unterrichtstäglich zu testen.

Selbsttest ab 10.02.2022
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