Ab dem 04.01.2021 findet Notfallbetreuung statt. Das gilt für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe, deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb und außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Bitte melden sie sich bei Bedarf in unserem Sekretariat.

Aktuelles aus der Eindämmungsverordnung
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