Fernbleiben vom Unterricht (§ 24 Abs. 7 der 3. SARS-CoV-2-EindV)
Ab Montag, den 7. März 2022, gilt für alle Schülerlinnen wieder die Pflicht zur Teilnahme
am Präsenzunterricht, das Fernbleiben vom Präsenzunterricht für Schüler/innen
bestimmter Jahrgangsstufen ist ab diesem Tag grundsätzlich nicht mehr möglich.
Testung ab 07.03.2022
Ab Montag, den 7. März 2022 müssen sich Schüler/innen,
die keinen Impf- oder Genesenennachweis haben, am Montag,
Mittwoch und Freitag und damit nur noch dreimal in einer Schulwoche
testen (§ 24 Abs. 2 der 3. SARS-CoV-2-Find V).
Geimpfte und genesene Schüler/innen und in der Schule Tätige können
sich freiwillig testen, hierfür stellen die Schulen die erforderlichen Tests
zur Verfügung.