- Alle Abstandsregeln entfallen ab Montag, den 4. April 2022
- Maskenpflicht:
– die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der Schule für Schüler/innen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucher/innen entfällt
– Maskenpflicht bei der Nutzung des Öffentlichen Personalverkehrs bzw. des Schülerverkehrs gillt, dass alle Fahrgäste eine FFP 2- Maske zu tragen haben,
bei der Schülerbeförderung gilt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen einer OP-Maske ausreichend - Testkonzept:
– Testungen Montag, Mittwoch und Freitag mit Bescheinigung wie bisher - Hort Osterferien:
– Schüler/innen, die in den Osterferien den Hort besuchen, erhalten von der Schule drei Tests pro Ferienwoche,
Bitte eigenständig im Sekretariat melden.
Aktuelle Verordnung ab 04.04.2022