1. Alle Abstandsregeln entfallen ab Montag, den 4. April 2022
  2. Maskenpflicht:
    – die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der Schule für Schüler/innen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucher/innen entfällt
    – Maskenpflicht bei der Nutzung des Öffentlichen Personalverkehrs bzw. des Schülerverkehrs gillt, dass alle Fahrgäste eine FFP 2- Maske zu tragen haben,
    bei der Schülerbeförderung gilt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen einer OP-Maske ausreichend
  3. Testkonzept:
    – Testungen Montag, Mittwoch und Freitag mit Bescheinigung wie bisher
  4. Hort Osterferien:
    – Schüler/innen, die in den Osterferien den Hort besuchen, erhalten von der Schule drei Tests pro Ferienwoche,
    Bitte eigenständig im Sekretariat melden.
Aktuelle Verordnung ab 04.04.2022
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